Unterhaltsleistungen vor dem BFH: wann wird der Höchstbetrag auf mehrere Personen aufgeteilt?
Unterhaltsleistungen vor dem BFH: wann wird der Höchstbetrag auf mehrere Personen aufgeteilt? Unterstützen Sie ein Kind, für das Sie keinen Anspruch auf Kindergeld mehr haben, können Sie den Unterhalt im Jahr 2017 bis zum Höchstbetrag von 8.820 € als außergewöhnliche Belastung abziehen. Der BFH muss sich jetzt mit der Frage befassen, ob der Höchstbetrag aufzuteilen…
Details