Prinzipiell bleibt es bei der Ein-Jahres-Abschreibung
Prinzipiell bleibt es bei der Ein-Jahres-Abschreibung Das Gute vorweg: Auch nach dem neuen BMF-Schreiben können Sie statt der üblichen betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer (für Computer z.B. drei Jahre) eine Nutzungsdauer von einem Jahr ansetzen (BMF, Schreiben vom 22.02.2022, Az. IV C 3 — S 2190/21/10002 :025, Abruf-Nr. 227695). Beispiel: Sie haben im November 2021 ein MacBook für…
Details