Auslandsstudium: Deutsche Uni bleibt erste Tätigkeitsstätte
Auslandsstudium: Deutsche Uni bleibt erste Tätigkeitsstätte Studierende, die an einer deutschen Hochschule eingeschrieben sind, können Aufwendungen für Auslandssemester und ‑praktika als /vorweggenommene) Werbungskosten geltend machen, weil die Inlandsuni die erste Tätigkeitsstätte bleibt. Das hat der BFH in einem — vom Bund der Steuerzahler unterstützten — Musterprozess entschieden. Hintergrund: Bis einschl. 2013 konnten Studierende Aufwendungen für…
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