Wir freuen uns, dass Sie sich für eine Mitgliedschaft interessieren. In dieser Rubrik finden Sie Informationen zur Mitgliedschaft und zu unseren Mitgliedsbeiträgen sowie häufig gestellte Fragen rund um den Verein. Tagesaktualität, ein angemessenes Zeitbudget und eine individuelle Beratung sind dabei für uns selbstverständlich. Greifen Sie auf ein engagiertes Team und über fünzehn Jahre Steuerberatungspraxis zurück.
Falls Sie weitere Fragen oder Anregungen haben, stehen Ihnen unsere Ansprechpartner selbstverständlich auch gern persönlich zur Verfügung.
Wer kann Mitglied werden?
Mitglied kann grundsätzlich jede Person in unserem Arbeitsgebiet (also der Bundesrepublik Deutschland) werden. Die Voraussetzung ist im § 4 Abs. 11 StBerG geregelt.
Andere Personen dürfen Mitglied werden, wenn ihre Mitgliedschaft dazu beiträgt, den gesetzlich festgelegten Vereinszweck zu verwirklichen, z.B. als Ehrenmitglieder. Die Mitgliedschaft bleibt auch dann bestehen, wenn eine Person im Laufe ihrer Mitgliedschaft arbeitslos wird. Näheres dazu kann auch unserer Satzung entnommen werden.
Der Mitgliedsbeitrag gilt für ein Jahr und richtet sich nach Ihrem Bruttojahreseinkommen.
Jahreseinkommen Brutto |
Mitgliedsbeitrag Brutto |
Neuaufnahmen (einmalig) ab 01.01.2023 | 10 € |
bis 15.000 € | 70 € |
15.001 € — 30.000 € | 120 € |
30.001 € — 45.000 € | 160 € |
45.001 € — 60.000 € | 190 € |
60.001 € — 75.000 € | 220 € |
75.001 € — 90.000 € | 250 € |
90.001 € — 120.000 € | 280 € |
120.001€ — 150.000€ | 310 € |
ab 150.001 € | 360 € |
Zum Bruttojahreseinkommen hinzugerechnet werden: Einnahmen aus Rentenbezügen einschl. steuerfreier Zuschüsse des Trägers, Kapitalvermögen, Vermietung, Verpachtung, priv. Veräußerungsgeschäfte, Arbeitslosenhilfe, Arbeitslosen‑, Schlechtwetter‑, Kurzarbeiter‑, Kranken- und Elterngeld, Kindergeld sowie sonstige Einnahmen gemäß § 22 und 24 EStG. Der Bruttomitgliedsbeitrag ist inclusive der geltenden Mehrwertsteuer.
Wir freuen uns, dass Sie Mitglied werden wollen.
Unser Antragsformular können Sie hier im pdf-Format herunterladen.
Mitgliedsaufnahmeantrag
Bitte füllen Sie das Formular sorgfältig und vollständig aus und schicken Sie den Antrag an folgende Adresse:
Arbeitnehmer-Lohnsteuerberatung Lohnsteuerhilfeverein e. V.
Detmolder Straße 31
33102 Paderborn
Falls Sie Fragen zum Antrag haben sollten, stehen wir Ihnen gern zur Verfügung. Gerne können Sie auch unser Kontaktformular verwenden.
“Mitglieder werben Mitglieder” -
unsere Aktion mit attraktiven Prämien.
Sie sind bereits Mitglied bei uns und haben ein neues Mitglied geworben? Wir freuen uns, dass Sie mit uns zufrieden sind und uns weiterempfohlen haben. Dafür wollen wir uns bei Ihnen bedanken.
Einfach die Prämienkarte in unserer Beratungsstelle, Detmolder Str. 31, abholen oder hier herunterladen und sofort ausdrucken, Ihre Wunschprämie aussuchen, ausfüllen und in unserer Beratungsstelle wieder abgeben.
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Sie erhalten Ihre Wunschprämie, sobald der erste Beitrag des Neumitglieds bei uns eingegangen ist — auf Wunsch per Post oder per Selbstabholung in der Beratungsstelle.