Paukenschlag vom FG Köln: Rabatt von verbundenem Unternehmen muss kein Arbeitslohn sein
Paukenschlag vom FG Köln: Rabatt von verbundenem Unternehmen muss kein Arbeitslohn sein Gewährt ein Unternehmen den Mitarbeitern eines verbundenen Unternehmens einen Rabatt, werden Lohnsteuerprüfer hellhörig. Ihrer Meinung nach erzielen die Mitarbeiter in diesem Fall Arbeitslohn von dritter Seite, der voll der Lohnsteuer zu unterwerfen ist. Das FG Köln hat dem jetzt widersprochen — und überhaupt…
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