Private Hochschule: Studiengebühren sind nicht abziehbar
Schulgeld, das Sie für ein Kind zahlen, das an einer privaten Hochschule studiert, können Sie nicht als Sonderausgaben abziehen. Der Sonderausgabenabzug wird nur für allgemeinbildende oder berufsbildende Schulen gewährt. Das hat der BFH entschieden. Quelle: WISO SSP Ausgabe 07/2018
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