Werbungskosten der Lehrer: Kosten für Schulhund abzugsfähig?

Wer­bungskosten der Lehrer: Kosten für Schul­hund abzugs­fähig? Kann eine Lehrkraft Aufwen­dun­gen für einen “Schul­hund” als Wer­bungskosten gel­tend machen? Mit dieser Frage muss sich der BFH befassen. Das FG Rhein­­land-Pfalz hat­te den Abzug kom­plett verneint, das FG Düs­sel­dorf zumin­d­est 50 Prozent der Kosten zum Abzug zuge­lassen. Der BFH soll jet­zt für eine ein­heitliche Recht­sprechung sor­gen. Quelle: WISO SSP 02/2019

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Update: So ermitteln Sie die nicht abziehbaren Schuldzinsen nach § 4 Abs. 4a EStG

Update: So ermit­teln Sie die nicht abziehbaren Schuldzin­sen nach § 4 Abs. 4a EStG Lange ist es um den betrieblichen Schuldzin­sen­abzug nach § 4 Abs. 4a EStG ruhig geblieben. Jet­zt gibt es Neues. Ins­beson­dere die neue BFH-Recht­sprechung zur Ermit­tlung der Über­ent­nah­men bei Ver­lus­ten gilt es in der Prax­is umzuset­zen. Quelle: WISO SSP 02/2019

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Anschaffungsnahe Herstellungskosten: Aus neuen Spielregeln die richtigen Schlüsse ziehen

Anschaf­fungsna­he Her­stel­lungskosten: Aus neuen Spiel­regeln die richti­gen Schlüsse ziehen Wenn Sie eine Immo­bilie inner­halb von drei Jahren nach deren Kauf ren­ovieren, müssen Sie sich dem The­ma “anschaf­fungsna­he Her­stel­lungskosten” stellen. Betra­gen die Aufwen­dun­gen mehr als 15 Prozent der Anschaf­fungskosten, kön­nen Sie sie nur über die Gebäude­ab­schrei­bung steuer­min­dernd gel­tend machen. Um das zu ver­mei­den — und sich…

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Fahrten zur Arbeit: Können Sie Taxikosten in voller Höhe steuermindernd geltend machen?

Fahrten zur Arbeit: Kön­nen Sie Taxikosten in voller Höhe steuer­min­dernd gel­tend machen? Nutzen Sie ein Taxi, um von Ihrer Woh­nung zur Arbeit (erste Tätigkeitsstätte) zu gelan­gen? Dann kön­nen Sie sich an ein­er Entschei­dung des FG Thürin­gen ori­en­tieren und ver­lan­gen, dass das Finan­zamt Ihre tat­säch­lichen Taxikosten als Wer­bungskosten anerken­nt (und nicht nur die Ent­fer­nungspauschale). Quelle: WISO SSP 02/2019

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Minijobber mit schwankenden Einnahmen: So bieten Sie Lohnsteuerprüfern Paroli

Mini­job­ber mit schwank­enden Ein­nah­men: So bieten Sie Lohn­s­teuer­prüfern Paroli Bei Lohn­s­teuer­prü­fun­gen kam es in der Ver­gan­gen­heit häu­fig vor, dass der Prüfer speziell die ger­ingfügig beschäftigten Arbeit­nehmer ins Visi­er nahm. Schwank­te der Arbeit­slohn während des Jahres erhe­blich und wurde in einzel­nen Monat­en ein Arbeit­slohn von mehr als 450 € erzielt, hat der Prüfer eine ger­ingfügige Beschäftigung…

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Paukenschlag vom FG Köln: Rabatt von verbundenem Unternehmen muss kein Arbeitslohn sein

Pauken­schlag vom FG Köln: Rabatt von ver­bun­den­em Unternehmen muss kein Arbeit­slohn sein Gewährt ein Unternehmen den Mitar­beit­ern eines ver­bun­de­nen Unternehmens einen Rabatt, wer­den Lohn­s­teuer­prüfer hell­hörig. Ihrer Mei­n­ung nach erzie­len die Mitar­beit­er in diesem Fall Arbeit­slohn von drit­ter Seite, der voll der Lohn­s­teuer zu unter­w­er­fen ist. Das FG Köln hat dem jet­zt wider­sprochen — und überhaupt…

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Beim BFH: Prozesskosten für Umgangsrechtsstreitigkeit nach § 33 EStG abzugsfähig

Beim BFH: Prozesskosten für Umgangsrechtsstre­it­igkeit nach § 33 EStG abzugs­fähig Aufwen­dun­gen für das Führen eines Rechtsstre­its (Prozesskosten) kön­nen Sie nur dann als außergewöhn­liche Belas­tung gel­tend machen, wenn Sie ohne diese Aufwen­dun­gen Gefahr liefen, Ihre Exis­ten­z­grund­lage zu ver­lieren und die leben­snotwendi­gen Bedürfnisse nicht mehr befriedi­gen zu kön­nen. Für das FG München und das FG Düs­sel­dorf zählen…

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Wissenschaftlich nicht anerkannte Heilmethode: Knappes amtsärztliches Attest reicht

Wis­senschaftlich nicht anerkan­nte Heil­meth­ode: Knappes amt­särztlich­es Attest reicht Ein kurzes amt­särztlich­es Attest kann aus­re­ichen, damit Aufwen­dun­gen für wis­senschaftlich nicht anerkan­nte Heil­meth­o­d­en als außergewöhn­liche Belas­tung abzugs­fähig sind. Das hat das FG Rhein­­land-Pfalz mit recht­skräftigem Urteil fest­gestellt. Quelle: WISO SSP 02/2019

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Doppelte Krankenversicherung: Beide Beträge abzugsfähig?

Dop­pelte Kranken­ver­sicherung: Bei­de Beträge abzugs­fähig? Ist ein Steuerzahler gle­ichzeit­ig in der geset­zlichen und pri­vat­en Kranken­ver­sicherung ver­sichert, kann er lediglich die Beiträge als Son­der­aus­gaben abziehen, die er an die geset­zliche Kranken­ver­sicherung zahlt. Ob das richtig ist oder ob die Finanzver­wal­tung nicht bei­de Beträge als Son­der­aus­gaben anerken­nen muss, muss jet­zt das BVer­fG entschei­den. Quelle: WISO SSP 02/2019

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