Werbungskosten der Lehrer: Kosten für Schulhund abzugsfähig?
Werbungskosten der Lehrer: Kosten für Schulhund abzugsfähig? Kann eine Lehrkraft Aufwendungen für einen “Schulhund” als Werbungskosten geltend machen? Mit dieser Frage muss sich der BFH befassen. Das FG Rheinland-Pfalz hatte den Abzug komplett verneint, das FG Düsseldorf zumindest 50 Prozent der Kosten zum Abzug zugelassen. Der BFH soll jetzt für eine einheitliche Rechtsprechung sorgen. Quelle: WISO SSP 02/2019
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