BFH: Kosten für freiwillige Teilnahme an “Sensibilisierungswoche” sind Arbeitslohn
Eine Sensibilisierungswoche, die Kurse zu gesunder Ernährung, Körperwahrnehmung, Stressbewältigung, Herz-Kreislauf-Training und Achtsamkeit umfasst, ist nicht überwiegend betrieblich veranlasst, wenn die Teilnahme freiwillig ist.
Trägt der Arbeitgeber die Kosten, stellen diese lohnsteuerpflichtigen Arbeitslohn dar. Das hat der BFH entschieden.
Quelle: WISO SSP 05/2019