Hafenarbeiter: Erste Tätigkeitsstätte bei kurzen Dienstverhältnissen
Hafenarbeiter: Erste Tätigkeitsstätte bei kurzen Dienstverhältnissen Angestellte Gesamthafenarbeiter können bei Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsort nur die Entfernungspauschale abziehen. Das hat das FG Niedersachsen entschieden und damit ein Urteil des BFH umgesetzt. Besonders an dem Fall war, dass der Arbeiter nicht nur für die Gesamthafenbetriebsgesellschaft arbeitete, sondern an Tagen, an denen er für einen Einzelbetrieb…