Vermietung und Verpachtung
Vermietung und Verpachtung Einführung Freigrenze, Wachstumschancengesetz Es soll eine Freigrenze für Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung geschaffen werden. Diese soll 1.000 Euro betragen. Sofern die Ausgaben die mit ihnen in unmittelbarem wirtschaftlichen Zusammenhang stehenden Einnahmen übersteigen, können die Einnahmen auf den Antrag ( im Rahmen der Einkommensteuererklärung) als steuerpflichtig behandelt werden. “Quelle: WISO SSP 01/2024”
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