Arbeitslosenversicherung: Ausreichend steuerlich berücksichtigt?
Müssen Beiträge zur Arbeitslosenversicherung als sonstige Vorsorgeaufwendungen besser berücksichtigt werden, weil sie bisher unter den Tisch fallen, wenn der Höchstbetrag für Vorsorgeaufwendungen mit den Beträgen zur Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung ausgeschöpft ist? Praxishinweis: Um die Rechtsfrage abschließend zu klären, hat das Ehepaar Nichtzulassungsbeschwerde beim BFH eingelegt. Sie trägt das Az. X B 25/16. Quelle: WISO…
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