Mehraufwendungen in der Corona-Pandemie: Grundfreibetrag zu niedrig?
In der Corona-Pandemie haben Bürger Mehraufwendungen und demzufolge Anspruch auf höhere Sozialleistungen. Das SG Karlsruhe (Beschluss vom 11.02.2021, Az. S 12 AS 213/21 ER, Abruf-Nr. 221189) hält einen Betrag von 129 Euro pro Monat zusätzlich zum Regelsatz für angemessen. Steuerexperten ziehen daraus die Schlussfolgerung, dass sich das auch im Steuerrecht widerspiegeln müsse. Möglich wäre eine Erhöhung des steuerlichen Grundfreibetrages oder eine Berücksichtigung der Mehraufwendungen aus außergewöhnliche Belastungen.
“Quelle: WISO SSP 04/2021”