Ermäßigte Besteuerung von Überstundenvergütungen für mehrere Jahre
Ermäßigte Besteuerung von Überstundenvergütungen für mehrere Jahre Auf eine Überstundenvergütung, die aufgrund eines Aufhebungsvertrages für mehrere zurückliegende Jahre in einer Summe ausbezahlt wird, ist der ermäßigte Steuersatz für außerordentliche Einkünfte (sog. “Fünftel-Regelung”) anwendbar. Dies hat der 3. Senat des Finanzgerichts Münster mit Urteil vom 23. Mai 2019 (Az. 3 K 1007/18 E) entschieden. Der Kläger…