Neues zu Grenzgängern: Wo und wann der Wohnsitzstaat den Arbeitslohn besteuern darf
Mit Schreiben vom 18.04.2019 haben Deutschland und Österreich die Regelungen zur Grenzgängerbesteuerung neu gefasst.
SSP nimmt das zum Anlass, das “Grenzgänger-Thema” näher zu beleuchten; insbesondere zur Frage, wo und wann der Wohnsitzstaat den Arbeitslohn besteuern darf. Neben Österreich sind das vor allem Frankreich, Luxemburg und die Schweiz.
Quelle: WISO SSP 06/2019