Energetische Eigenheimsanierung: BMF begünstigt auch Maßnahmen ohne Effizienzgewinn
Energetische Eigenheimsanierung: BMF begünstigt auch Maßnahmen ohne Effizienzgewinn von Diplom-Finanzwirt (FH) Michael Heine, LL.M., Heidenau Für energetische Sanierungsmaßnahmen in eigengenutzten Wohnimmobilien gewährt § 35 c EstG seit 2020 eine Steuerermäßigung in Höhe von 20 Prozent der Umbaukosten — verteilt auf drei Jahre. Nach dem Gesetz werden nur bestimmte, explizit aufgezählte, Maßnahmen gefördert, die die Energieeffizienz…