Energetische Gebäudesanierung

Energetische Eigenheimsanierung: BMF begünstigt auch Maßnahmen ohne Effizienzgewinn

Ener­getis­che Eigen­heim­sanierung: BMF begün­stigt auch Maß­nah­men ohne Effizien­zgewinn von Diplom-Finanzwirt (FH) Michael Heine, LL.M., Hei­de­nau Für ener­getis­che Sanierungs­maß­nah­men in eigen­genutzten Wohn­im­mo­bilien gewährt § 35 c EstG seit 2020 eine Steuer­ermäßi­gung in Höhe von 20 Prozent der Umbaukosten — verteilt auf drei Jahre. Nach dem Gesetz wer­den nur bes­timmte, expliz­it aufgezählte, Maß­nah­men gefördert, die die Energieeffizienz…