Arbeitslohn oder Einkünfte aus Vermietung? - Steuerberatung Paderborn

Die Home-Office-Pauschale für die Jahre 2020 und 2021

Die Home-Office-Pauschale für die Jahre 2020 und 2021 Ein häus­lich­es Arbeit­sz­im­mer liegt nicht vor, wenn kein abgeschlossen­er Raum, son­dern nur eine Arbeit­secke im Wohnz­im­mer beste­ht oder Sie in Ihrer Wohnge­mein­schaft nur ein Einzelz­im­mer haben. In dem Fall kön­nen Sie aber von der bekan­nten Home-Office-Pauschale prof­i­tieren. “Quelle: WISO SSP 03/2021”