Doppelte Haushaltsführung endet: Miete bleibt abzugsfähig
Doppelte Haushaltsführung endet: Miete bleibt abzugsfähig Auch wenn Sie Ihre doppelte Haushaltsführung beenden (müssen), weil Ihnen gekündigt wird, bleibt die Miete für die Dauer Ihrer neuen Arbeitsplatzsuche als vorweggenommene Werbungskosten abzugsfähig. Diese Auffassung vertritt zumindest das FG Münster. Im konkreten Fall war ein Steuerzahler in Berlin angestellt, hatte seinen Lebensmittelpunkt aber weiterhin in Nordrhein-Westfalen. Der…
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