Sind auch Kosten für Ferienaufenthalte Kinderbetreuungskosten?
Sind auch Kosten für Ferienaufenthalte Kinderbetreuungskosten? Zählen auch Anwendungen für Ferienaufenthalte von Kindern zu den Kinderbetreuungskosten und sind als Sonderausgaben abziehbar? Mit dieser Frage muss sich der BFH befassen. Das FG Sachsen hat das in der Vorinstanz abgelehnt. Aufwendungen für Ferienaufenthalte von Kindern dienten primär der Freizeitbetätigung. Quelle: WISO SSP 09/2020
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