BFH: Zeitsoldaten und Feuerwehrmänner können erste Tätigkeitsstätte haben
Zeitsoldaten und Feuerwehrmänner können erste Tätigkeitsstätte haben Der BFH hat sich in zwei Fällen mit der ersten Tätigkeitsstätte befasst. Den Urteilen zufolge können sowohl ein Zeitsoldat als auch ein Feuerwehrmann eine erste Tätigkeitsstätte begründen. Dem steht der Umstand, dass sowohl Zeitsoldat als auch Feuerwehrmann — unter Beachtung der dienstrechtlichen Vorschriften — (jederzeit) auch einem anderen…
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