§ 4 Abs. 5 Nr. 6/§ 9 Abs. 1 Nr. 4 EStG: Entfernungspauschale
§ 4 Abs. 5 Nr. 6/§ 9 Abs. 1 Nr. 4 EStG: Entfernungspauschale Für das Jahr 2021 ist die Entfernungspauschale ab dem 21. Kilometer auf 0,35 Euro je Kilometer erhöht worden (bisher 0,30 Euro). Zwar ermittelt das Finanzamt die erhöhte Pauschale ohne gesonderte Angaben Ihrerseits. Dies gilt aber nicht für Freiberufler und Gewerbetreibende. Verwenden Sie…
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