Trinkgelder an die Arbeitnehmer — meistens steuerfrei
Trinkgelder an die Arbeitnehmer — meistens steuerfrei Bei Trinkgeldern für Arbeitnehmer sieht die steuerliche Beurteilung etwas anders aus. Das Trinkgeld ist nach § 3 Nr. 51 EStG steuerfrei, wenn es dem Arbeitnehmer anlässlich einer Arbeitsleistung, von einem Dritten (nicht vom Arbeitgeber), freiwillig und ohne, dass ein Rechtsanspruch darauf besteht, zusätzlich zu dem Betrag gegeben wird, der…


