Trinkgelder an die Arbeitnehmer — meistens steuerfrei

Trinkgelder an die Arbeit­nehmer — meis­tens steuer­frei Bei Trinkgeldern für Arbeit­nehmer sieht die steuer­liche Beurteilung etwas anders aus. Das Trinkgeld ist nach § 3 Nr. 51 EStG steuer­frei, wenn es dem Arbeit­nehmer anlässlich ein­er Arbeit­sleis­tung, von einem Drit­ten (nicht vom Arbeit­ge­ber), frei­willig und ohne, dass ein Recht­sanspruch darauf beste­ht, zusät­zlich zu dem Betrag gegeben wird, der…