Werkstattarbeit und Straßenreinigung ist kein Fall des § 35a EStG
Werkstattarbeit und Straßenreinigung ist kein Fall des § 35a EStG Die Straßenreinigung ist genauso wenig eine — nach §35a EStG steuerlich anrechenbare — haushaltsnahe Dienstleistung wie Arbeiten , die der Handwerker in seiner Werkstatt erledigt, begünstigte Handwerkerleistungen darstellen. Das hat der BFH in zwei Entscheidungen klargestellt. Wenn Sie zumindest für Handwerkerleistungen die Steueranrechnung haben wollen, müssen…