Achtung: Höhere Pauschale
Haben Sie innerhalb von fünf Jahren bereits ihren zweiten beruflich veranlassten Umzug hinter sich gebracht, erhöht sich die Umzugspauschale für sonstige Umzugsauslagen um 50 Prozent. Dies gilt immer dann wenn Sie vorher und nachher eine eigene Wohnung hatten bzw. haben.
“Quelle: WISO SSP 11/2020”