25 Tage im Jahr direkt auf die Baustelle: Ist der Handwerksbetrieb da noch die erste Tätigkeitsstätte?

25 Tage im Jahr direkt auf die Baustelle: Ist der Handw­erks­be­trieb da noch die erste Tätigkeitsstätte? Ist der Handw­erks­be­trieb noch die erste Tätigkeitsstätte eines Elek­troin­stal­la­teurs, wenn der an 25 Tagen im Jahr direkt zur Baustelle fährt und an den restlichen Tagen erst zum Betrieb und dann zur Baustelle? Mit dieser Frage muss sich der BFH