Einkommensteuer: Teilerlass eines KFW-Darlehens ist als Arbeitslohn zu versteuern

Einkom­men­steuer: Teil­er­lass eines KFW-Dar­lehens ist als Arbeit­slohn zu ver­s­teuern Wird ein KFW-Dar­le­hen aufgenom­men, um damit eine Fort­bil­dungs­maß­nahme zu finanzieren, sind die Zin­sen als Wer­bungskosten abset­zbar. Aber was gilt, wenn Sie von der KfW einen Teil des Dar­lehens erlassen bekom­men? Die Frage hat der BFH nun – nicht ger­ade steuerzahler­fre­undlich – beant­wortet: Der Erlas­sungs­be­trag ist Arbeitslohn…