Einkommensteuer: Teilerlass eines KFW-Darlehens ist als Arbeitslohn zu versteuern
Einkommensteuer: Teilerlass eines KFW-Darlehens ist als Arbeitslohn zu versteuern Wird ein KFW-Darlehen aufgenommen, um damit eine Fortbildungsmaßnahme zu finanzieren, sind die Zinsen als Werbungskosten absetzbar. Aber was gilt, wenn Sie von der KfW einen Teil des Darlehens erlassen bekommen? Die Frage hat der BFH nun – nicht gerade steuerzahlerfreundlich – beantwortet: Der Erlassungsbetrag ist Arbeitslohn…


