“Tiny House”: Überblick über die steuerlichen Abzugsmöglichkeiten und Steuerpflichten
von Dipl.-Finanzwirt, M.A. (Taxation), Daniel Denker, Oldenburg und Dipl.-Finanzwirt Marvin Gummels, Hage, www.steuer-webinar.de
Wohnen im “Tiny House”. Das ist Sehnsucht oder Ausweg für viele, die auf der Suche sind nach dem einfacheren Leben und einem bezahlbaren Eigenheim. Doch was sind die steuerlichen Folgen, wenn ein “Tiny House” selbst genutzt, vermietet oder verkauft wird?
PRAXISTIPP: Nach diesen Grundsätzen erfüllt ein “Tiny House” nach Auffassung von SSP den Wohnungsbegriff des § 35a EStG; zumindest dann, wenn es für einen längeren Zeitraum an einem Standort verbleibt und nicht als Wohnwagenersatz für kleinere Urlaubsfahrten an verschiedene Orte dient. Denn bei effektiver Nutzung als Wohnung ist das “Tiny House” nach der Verkehrsanschauung als der Ort anzusehen, an dem der Haushalt betrieben wird. Insbesondere, wenn daneben keine andere Wohnung besteht, spricht nach Ansicht der Autoren nichts gegen eine Anwendbarkeit des § 35a EStG.
“Quelle: WISO SSP 12/220”