Verbilligte Überlassung von Wohnraum: Neuregelung des § 21 EStG macht sie noch attraktiver
von Dipl.-Finanzwirt, M.A. (Taxation), Daniel Denker, Oldenburg und Dipl.-Finanzwirt Marvin Gummels, Hage, www.steuer-webinar.de
Anders als große Immobilieninvestoren und kommunale Wohnungsunternehmen kennen private Vermieter ihre Mieter oft persönlich und sehr lange. Es ist deshalb nicht selten, dass mögliche Mieterhöhungen unterbleiben. Bisher drohten hier erhebliche Steuernachteile, wenn die Miete 66 % der marktüblichen Miete nicht mehr erreichte, der Werbungskostenabzug wurde gekappt. Diese “66-Prozent-Grenze” ist im JStG 2020 auf 50% reduziert worden. SSP erläutert Ihnen, wie Sie ab 2021 Gestaltungsspielräume bei der “verbilligten Vermietung” (auch an Angehörige) optimal nutzen.
“Quelle: WISO SSP 01/2021”