Das Behinderten-Pauschbetragsgesetz: Höhere Steuerentlastung für Betroffene und Pflegende

Das Behin­derten-Pausch­be­trags­ge­setz: Höhere Steuer­ent­las­tung für Betrof­fene und Pfle­gende von Steuer­ber­a­terin Janine Peine, Fach­ber­a­terin Gesund­heitswe­sen (IBG/HS Bre­mer­haven), www.BUST.de Wer behin­dert ist, kann statt der tat­säch­lichen Aufwen­dun­gen einen Behin­derten-Pausch­be­­trag als außergewöhn­liche Belas­tung anset­zen. Die Pausch­be­träge sind in § 33b EStG aufge­führt und nach dem Grad der  Behin­derung gestaffelt. Seit 1975 waren sie unverän­dert. Jet­zt hat der Gesetzgeber…