Das Behinderten-Pauschbetragsgesetz: Höhere Steuerentlastung für Betroffene und Pflegende
Das Behinderten-Pauschbetragsgesetz: Höhere Steuerentlastung für Betroffene und Pflegende von Steuerberaterin Janine Peine, Fachberaterin Gesundheitswesen (IBG/HS Bremerhaven), www.BUST.de Wer behindert ist, kann statt der tatsächlichen Aufwendungen einen Behinderten-Pauschbetrag als außergewöhnliche Belastung ansetzen. Die Pauschbeträge sind in § 33b EStG aufgeführt und nach dem Grad der Behinderung gestaffelt. Seit 1975 waren sie unverändert. Jetzt hat der Gesetzgeber…