BFH: Verluste als Übungsleiter sind grundsätzlich abziehbar
BFH: Verluste als Übungsleiter sind grundsätzlich abziehbar Verluste aus einer nebenberuflichen Tätigkeit als Übungsleiter sind auch dann steuerlich zu berücksichtigen, wenn sowohl die Einnahmen als auch die Ausgaben den Übungsleiterfreibetrag nach § 3 Nr. 26 EStG in Höhe von 2.400 Euro pro Jahr nicht übersteigen. Das hat der BFH klargestellt. Die Richter stellen nur eine…
Details