Beim BFH: Selbst übernommene Lohnsteuer Werbungskosten
Beim BFH: Selbst übernommene Lohnsteuer Werbungskosten Hinterlässt eine GmbH Steuerschulden, nehmen die Finanzämter regelmäßig die Geschäftsführer als Haftungsschuldner in Anspruch. Zahlungen eines Geschäftsführers auf seine Inhaftungnahme für Lohnsteuerverbindlichkeiten der GmbH sind dann als Werbungskosten abziehbar, soweit sie die Lohnsteuer auf an ihn ausbezahlten Arbeitslohn betreffen. Diese Meinung vertritt das FG Hessen. Letztlich entscheiden wird aber…
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