Gesetzliche Renten: Werden sie in verfassungswidriger Weise doppelt besteuert?
Die Hinweise mehren sich, wonach alsbald festgestellt werden könnte, dass gesetzliche Renten in verfassungswidriger Weise doppelt besteuert werden.
Wann liegt eine Doppelbesteuerung vor?
In der Fachwelt wurde später abgeleitet, wann eine Doppelbesteuerung von Renten vorliegt. Dies ist der Fall, wenn die Rententeilbeträge, die dem Rentner voraussichtlich steuerunbelastet zufließen, geringer sind, als die Altersvorsorgeaufwendungen, die er aus versteuertem Einkommen bezahlt hat. Dieser Grundsatz erscheint gefestigt.
So wahren Rentner ihr Rechte
Die Darlegungslast für eine Doppelbesteuerung tragen Sie als Rentner. Da derzeit nicht zu erwarten ist, dass Gesetzgeber oder Finanzverwaltung an der bestehenden Situation etwas zu Ihren Gunsten ändern, müssen Sie selbst aktiv werden. Als Handlungsoption bleibt also nur die Möglichkeit, eine etwaige Doppelbesteuerung selbst zu begründen und entsprechende Rechtsbehelfe ab dem Moment zu ergreifen, ab dem Sie in Rente gehen.
Wichtig: Der Zeitpunkt des Renteneintritts macht den Unterschied. Bei Arbeitnehmern, die bis zum Jahr 2015 in Rente gegangen sind, ist tendenziell nicht von einer Doppelbesteuerung auszugehen. Dieses Risiko erhöht sich aber für alle Rentner, die danach in den Ruhestand gegangen sind bzw. gehen. Erst bei Renten, die etwas ab dem Jahr 2040 beginnen, mindert sich das Doppelbesteuerungsrisiko wieder.
WISO: SSP 02/2020
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