BFH: Soli-Berechnung ist verfassungsgemäß
BFH: Soli-Berechnung ist verfassungsgemäß Der Solidaritätszuschlag war im Jahr 2011 verfassungsgemäß. Es ist von Rechts wegen nicht zu beanstanden, dass gewerbliche Einkünfte über § 35 EStG den Soli mindern, nicht aber andere Einkünfte (BFH, Urteil vom 14.112018, Az II R 63/15, Abruf-Nr. 213737). Quelle: WISO SSP 03/2020 Jetzt Kontakt aufnehmen