Soli-Berechnung ist verfassungsgemäß - Steuerberatung Paderborn

BFH: Soli-Berechnung ist verfassungsgemäß

BFH: Soli-Berech­nung ist ver­fas­sungs­gemäß Der Sol­i­dar­ität­szuschlag war im Jahr 2011 ver­fas­sungs­gemäß. Es ist von Rechts wegen nicht zu bean­standen, dass gewerbliche Einkün­fte über § 35 EStG den Soli min­dern, nicht aber andere Einkün­fte (BFH, Urteil vom 14.112018, Az II R 63/15, Abruf-Nr. 213737). Quelle: WISO SSP 03/2020   Jet­zt Kon­takt aufnehmen