Doppelte Haushaltsführung: FG Düsseldorf kanzelt BMF wegen 1.000-Euro-Grenze ab
Doppelte Haushaltsführung: FG Düsseldorf kanzelt BMF wegen 1.000-Euro-Grenze ab Seit dem 01.01.2014 dürfen Sie bei einer doppelten Haushaltsführung für Unterkunftskosten nur noch maximal 1.000 Euro im Monat als Werbungskosten ansetzen. Zu diesen Unterkunftskosten rechnet das BMF auch die Kosten für Einrichtung und Hausrat. Dem ist jetzt das FG Düsseldorf entgegengetreten. Solche Kosten sind nach dessen…
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