Zinsloses Betriebsdarlehen an Ehegatten ist steuerlich ungünstig
Auch ein zinsloses Darlehen, das ein Ehegatte dem anderen gewährt, um Verbindlichkeiten seines Gewerbebetriebs zu tilgen, ist dem Betriebsvermögen des Darlehensnehmer zuzuordnen und mit 5,5 % abzuzinsen. Das hat der BFH klargestellt.
Quelle: WISO SSP Ausgabe 12/2017