Benzingutschein: Nicht für 8 Monate im Voraus aushändigen
Benzingutschein: Nicht für 8 Monate im Voraus aushändigen Arbeitgeber, die Mitarbeitern zusätzlich zu Lohn oder Gehalt einen monatlichen Benzingutschein spendieren, müssen auf die Formalien achten, um nicht in die Lohnsteuerfalle zu tappen. Das lehrt eine Entscheidung des FG Sachsen. Dort hatte ein Inhaber Mitarbeitern für 8 Monate im Voraus Tankgutscheine ausgehändigt. Der Hinweis, pro Monat…
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