Benzingutschein: Nicht für 8 Monate im Voraus aushändigen
Arbeitgeber, die Mitarbeitern zusätzlich zu Lohn oder Gehalt einen monatlichen Benzingutschein spendieren, müssen auf die Formalien achten, um nicht in die Lohnsteuerfalle zu tappen. Das lehrt eine Entscheidung des FG Sachsen. Dort hatte ein Inhaber Mitarbeitern für 8 Monate im Voraus Tankgutscheine ausgehändigt. Der Hinweis, pro Monat nur einen Gutschein einzulösen, half nichts. In dem Fall ist die 44-Euro-Sachbezugssteuerfreigrenze nicht nutzbar, die Gutscheine sind Arbeitslohn.
Quelle: WISO SSP Ausgabe 08/2018