Umsätze mit EC-Karten in der Kasse: Neues auf dem BMF
Zum Thema “Darf ein Unternehmen Umsätze mit EC-Karten in der Kasse ausweisen?” gibt es Neues aus dem BMF: Die (zumindest teilweise) Erfassung von EC-Karten-Umsätzen im Kassenbuch stellt weiterhin einen formellen Mangel der Kassenführung dar. Bei der Gewichtung weiterer formeller Mängel im Hinblick auf die Verwerfung der Buchführung nach § 158 AO bleibt dieser Mangel außer Betracht.
Wichtig: Es gibt aber zwei Voraussetzungen, damit Sie EC-Kartenumsätze zunächst über die Kasse buchen dürfen (BMF, Schreiben vom 29.06.2018, Az. IV A 4 — S 0316/13/10003–09, Abruf-Nr. 202302):
- Der Zahlungsweg muss ausreichend dokumentiert werden.
- Der tatsächliche Kassenbestand muss jederzeit nachprüfbar sein (Kassensturz)
Quelle: WISO SSP Ausgabe 08/2018