Einzelveranlagung: Kann der Behindertenpauschbetrag jedem zur Hälfte zugeteilt werden?
Nutzen Eheleute die Einzelveranlagung, können sie beantragen, dass Sonderausgaben, außergewöhnliche Belastungen und die Steueranrechnung nach § 35a EStG jedem Ehegatten zur Hälfte zugeordnet werden. Für Pausch- und Freibeträge wie z. B. den Behindertenpauschbetrag gilt das bisher leider nicht. Ob das so richtig ist, muss der BFH entscheiden.
Quelle: WISO SSP Ausgabe 04/2017