Pflegekosten bei Heimunterbringung
Pflegekosten bei Heimunterbringung Bei einer krankheits- oder pflegebedingten Heimunterbringung rechnen sowohl die Unterbringungskosten als auch etwaige Pauschalentgelte zu den außergewöhnlichen Belastungen nach § 33 EStG. Taschengeldzahlungen an die pflegebedürftige Person werden anders behandelt. Sie zählen zu den Aufwendungen im Sinne von § 33a EStG. “Quelle: WISO SSP 08/2021”
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