Arbeitslosenversicherung: Ausreichend steuerlich berücksichtigt?
Arbeitslosenversicherung: Ausreichend steuerlich berücksichtigt? Müssen Beiträge zur Arbeitslosenversicherung als sonstige Vorsorgeaufwendungen besser berücksichtigt werden, weil sie bisher unter den Tisch fallen, wenn der Höchstbetrag für Vorsorgeaufwendungen mit den Beträgen zur Kranken‑, Pflege- und Rentenversicherung ausgeschöpft ist? Praxishinweis: Um die Rechtsfrage abschließend zu klären, hat das Ehepaar Nichtzulassungsbeschwerde beim BFH eingelegt. Sie trägt das Az. X…
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