Spekulationssteuer bei Immobilienverkauf mit “Nutzung zu eigenen Wohnzwecken” vermeiden
Verkaufen Sie eine Immobilie innerhalb von zehn Jahren nach dem Kauf, ist der Veräußerungsgewinn als Spekulationsgeschäft steuerpflichtig. Eine Ausnahme gilt, wenn die Immobilie von Ihnen eine gewisse Zeit zu eigenen Wohnzwecken genutzt wurde. Bei der “Nutzung zu eigenen Wohnzwecken” gibt es aber eine Stolperfalle, die das Steuersparmodell zu Fall bringt: Wenn Eltern sich trennen, die minderjährige Kinder haben.
Quelle: WISO SSP Ausgabe 09/2016