Abschreibung der Einbauküche und die BMF-Übergangsregelung
Abschreibung der Einbauküche und die BMF-Übergangsregelung Ein Leser fragt: Mein Mieter hat im Jahr 2010 eine Küche für 7.500 Euro einbauen lassen. Bei dessen Auszug im Jahr 2017 habe ich sie für 1.500 Euro übernommen. Gilt für mich die Übergangsregelung des BMF-Schreibens vom 16.05.2017 mit der Folge, dass ich Herd und die Spüle als Erhaltungsaufwand…
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