Verzicht auf private Darlehensforderung
Keine negativen Einkünfte aus Kapitalvermögen
Haben Sie privates Geld verliehen und müssen Sie aufgrund der Insolvenz des Darlehensnehmers auf einen Teil des Darlehens verzichten, ist dieser Verlust bei den Einkünften aus Kapitalvermögen nicht zu erfassen (FG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 12.07.2016, Az. 3 K 1133/14, Abruf-Nr. 190605).
Quelle: WISO SSP Ausgabe 01/2017