Beim BFH: Prozesskosten für Umgangsrechtsstreitigkeit nach § 33 EStG abzugsfähig
Beim BFH: Prozesskosten für Umgangsrechtsstreitigkeit nach § 33 EStG abzugsfähig Aufwendungen für das Führen eines Rechtsstreits (Prozesskosten) können Sie nur dann als außergewöhnliche Belastung geltend machen, wenn Sie ohne diese Aufwendungen Gefahr liefen, Ihre Existenzgrundlage zu verlieren und die lebensnotwendigen Bedürfnisse nicht mehr befriedigen zu können. Für das FG München und das FG Düsseldorf zählen…