§ 33a EStG: Unterhaltsleistungen
§ 33a EStG: Unterhaltsleistungen Der Höchstbetrag für Unterhaltsleistungen nach § 33a EStG ist für das Jahr 2021 an den ebenfalls Grundfreibetrag (§ 32a EStG) angepasst worden. Haben Sie Angehörige im Jahr 2021 finanziell unterstützt, können Sie für 2021 also mehr absetzen. Gehört die unterhaltene Person zu Ihrem Haushalt, können Sie pauschal den Höchstbetrag ansetzen. Übernehmen…