Kaufpreisaufteilung für Gebäude-AfA: Notarvertrag Makulatur?
Kaufpreisaufteilung für Gebäude-AfA: Notarvertrag Makulatur? Wann darf bei der Berechnung der Gebäudeabschreibung die „abschreibungsgünstige” Kaufpreisaufteilung im Notarvertrag zugrunde gelegt werden? Und wann muss die „Arbeitshilfe zur Aufteilung eines Gesamtkaufpreises für ein bebautes Grundstück” des BMF angewendet werden? Mit diesen Fragen muss sich der BFH befassen. Quelle: WISO SSP 03/2020 Jetzt Kontakt aufnehmen