Der Abzug von Unterhaltsleistungen an Angerhörige: BMF setzt neue Akzente
Der Abzug von Unterhaltsleistungen an Angehörige: BMF setzt neue Akzente von Diplom-Finanzwirt (FH) Michael Heine, LL.M., Stauchitz Unterhaltsleistungen an gesetztlich unterhaltsberechtigte Personen können Sie bis zu einem Höchstbetrag steuermindernd als außergewöhnliche Belastungen nach § 33a Abs. 1 EStG abziehen. Zwei neue Schreiben aus dem BMF haben dem Abzugsthema neuen Drive verliehen, eine Anhebung des Höchstbetrags…