Nutzung zu eigenen Wohnzwecken” nach § 23 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 EStG: Zählt auch die Mutter?

Nutzung zu eige­nen Wohnzweck­en” nach § 23 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 EStG: Zählt auch die Mut­ter? Bei der “Nutzung der eige­nen Wohnzweck­en”  zählen nur Kinder, nicht aber die Mut­ter. Diese Auf­fas­sung ver­tritt zumin­d­est das FG Düs­sel­dorf (Urteil vom 02.03.2023, Az. 14 K 1525/19 E, F, Abruf-Nr. 234584). Es hat deshalb einem Steuerzahler-Ehep­­aar, dessen…

Säumniszuschläge

Neues zu den Säum­niszuschlä­gen: VII. BFH-Sen­at hält ihre Höhe nicht für ver­fas­sungswidrig “Gegen die Höhe des Säum­niszuschlags nach § 240 Abs. 1 S. 1 AO beste­hen auch bei einem struk­turellen Niedrigzin­sniveau keine ver­fas­sungsrechtlichen Bedenken”. Mit dieser Aus­sage hat der VII. Sen­at des BFH aufhorchen lassen. Ganz beerdigt sind die Hoff­nun­gen auf niedrigere Säum­niszuschläge damit aber…

Alleinerziehend: Wann liegt eine Haushaltsgemeinschaft vor?

Allein­erziehend: Wann liegt eine Haushalts­ge­mein­schaft vor? Allein­erziehende wer­den mit einem Frei­be­trag in § 24b EStG ent­lastet. Er ist am 01.01.2023 erhöht wor­den und beträgt jet­zt 4.260 Euro fürs erste und 240 Euro für jedes weit­ere Kind. Das Kri­teri­um “alle­in­ste­hend” ist nur erfüllt, wenn man keine Haushalts­ge­mein­schaft mit ein­er anderen volljähri­gen Per­son bildet. Ist deshalb die…

Neue Verfassungsbeschwerde zu “zumutbarer Belastung”

Neue Ver­fas­sungs­beschw­erde zu “zumut­bar­er Belas­tung” Auch bei selb­st getra­ge­nen Krankheit­skosten, die bei Beamten zu bei­hil­fe­fähi­gen Aufwen­dun­gen führen, ist eine zumut­bare Belas­tung anzuset­zen. Sie sind nicht in Höhe der (quo­tal­en) steuer­freien Bei­hil­fe ungeschmälert als außergewöhn­liche Belas­tung abziehbar. Gegen diese Entschei­dung des BFH hat der unter­legene Steuerzahler Ver­fas­sungs­beschw­erde ein­gelegt.   Quelle: WISO SSP 05/2023

Das neue “49-Euro Ticket”: Die besten Gestaltungsmöglichkeiten für Arbeitnehmer und Arbeitgeber

Das neue “49-Euro Tick­et”: Die besten Gestal­tungsmöglichkeit­en für Arbeit­nehmer und Arbeit­ge­ber Ab dem 01.05.2023 gilt das “49-Euro-bzw. Deutsch­landtick­et”. Es ist vor allem für Beruf­spendler finanziell hoch attrak­tiv. Es ist damit zu rech­nen, dass viele Pendler erst­mals das Auto zugun­sten von “Öff­is” in der Garage ste­hen lassen. Doch selb­st die gerin­gen Tick­etkosten müssen Arbeit­nehmer nicht alleine…

Zukunftsfinanzierungsgesetz: Mitarbeiterbeteiligung soll schon wieder verbessert werden

Zukun­fts­fi­nanzierungs­ge­setz: Mitar­beit­er­beteili­gung soll schon wieder verbessert wer­den “Der Kap­i­tal­markt soll mod­ern­er und leis­tungs­fähiger wer­den, um mehr pri­vates Kap­i­tal für Zukun­ftsin­vesti­tio­nen zu mobil­isieren und den pri­vat­en Ver­mö­gen­sauf­bau zu unter­stützen…”. So ste­ht es seit dem 03.04.2023 auf der BMF-Web­site zum geplanten “Zukun­fts­fi­nanzierungs­ge­setz”. Es soll Regelun­gen aus dem Gesellschafts‑, Kap­i­­tal­­markt- und Steuer­recht bün­deln, die Aktien- und Ver­mö­gen­san­lage steuerlich…

Kinderbetreuungskosten und § 35a EStG

Kinder­be­treu­ungskosten und § 35a EStG Kinder­be­treu­ungskosten kön­nen Sie für Ihre Kinder ab deren Geburt bis zur Vol­len­dung des 14. Leben­s­jahrs als Son­der­aus­gaben im Rah­men des Höch­st­be­trages gel­tend machen. Vol­len­det Ihr Kind das 14. Leben­s­jahr, fällt der Son­der­aus­gaben­bezug nach § 10 Abs. 1 Nr. 5 EStG auf­grund der Alters­gren­ze weg. Es öffnet sich aber der Anwen­dungs­bere­ich der…

Vermietung: Höhere Abschreibung für An- und Umbauten ab 2023 kennen und richtig berechnen

Ver­mi­etung: Höhere Abschrei­bung für An- und Umbaut­en ab 2023 ken­nen und richtig berech­nen Bish­er galt der Grund­satz, dass Gebäude im Betrieb­sver­mö­gen (mit drei Prozent) regelmäßig schneller abgeschrieben wer­den kön­nen als ähn­liche Gebäude im Pri­vatver­mö­gen (mit zwei Prozent). Durch das JStG (Jahress­teuerge­setz) 2022 ist die höhere Abschrei­bung mit drei Prozent auch für Gebäude im Pri­vatver­mö­gen ermöglicht…

Steueroptimierung durch Smartphone-Verkauf für 1 Euro an den Chef: BFH akzeptiert Modell

Steuerop­ti­mierung durch Smart­phone-Verkauf für 1 Euro an den Chef: BFH akzep­tiert Mod­ell Sein (Luxus-)Smartphone an den Chef für einen Euro verkaufen? Klingt zunächst vol­lkom­men ver­rückt — und kann doch Steuern sparen. Denn jüngst hat der BFH (Bun­des­fi­nanzhof) entsprechende Kaufverträge abge­seg­net und dadurch eine inter­es­sante Gestal­tungsmöglichkeit geschaf­fen.   Quelle: WISO SSP 03/2023