“Nutzung zu eigenen Wohnzwecken” nach § 23 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 EStG: Zählt auch die Mutter?
“Nutzung zu eigenen Wohnzwecken” nach § 23 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 EStG: Zählt auch die Mutter? Bei der “Nutzung der eigenen Wohnzwecken” zählen nur Kinder, nicht aber die Mutter. Diese Auffassung vertritt zumindest das FG Düsseldorf (Urteil vom 02.03.2023, Az. 14 K 1525/19 E, F, Abruf-Nr. 234584). Es hat deshalb einem Steuerzahler-Ehepaar, dessen…