BFH: Keine Schätzung bei Fahrtenbuchmethode

BFH: Keine Schätzung bei Fahrten­buch­meth­ode Wer für seinen Dienst­wa­gen ein ord­nungsmäßiges Fahrten­buch führt, muss alle Kosten einzeln und beleg­mäßig nicht nachgewiesene Aufwen­dun­gen schließt die Anwen­dung der Fahrten­buch­meth­ode für die Bemes­sung der geld­w­erten Vorteils aus der Über­las­sung eines Dienst­wa­gens aus. Das hat der BFH klargestellt.   Quelle: WISO SSP 04/2023

Rollstuhlgerechter Umbau im Garten - Steuerberatung Paderborn

BFH: Rollstuhlgerechter Gartenumbau ist kein Fall für § 33 EStG

BFH: Roll­stuhlgerechter Gartenum­bau ist kein Fall für § 33 EStG Aufwen­dun­gen für den behin­derten­gerecht­en Umbau eines Gartens, der zum selb­st bewohn­ten Ein­fam­i­lien­haus gehört, sind keine außergewöhn­lichen Belas­tun­gen. Das hat der BFH entsch­ieden. Seine Begrün­dung: Die Aufwen­dun­gen genü­gen nicht dem “Zwangsläufigkeits”-Kriterium des § 33 EStG.   Quelle: WISO SSP 04/2023

Beteiligung des Fiskus bei der Sehhilfe - Lohnsteuerberatung Paderborn

BFH: Voraussetzungen der Tarifermäßigung nach § 34 EStG

BFH: Voraus­set­zun­gen der Tar­ifer­mäßi­gung nach § 34 EStG Außeror­dentliche Einkün­fte i. S. v. § 34 Abs. 1 und Abs. 2 EStG liegen grund­sät­zlich nur dann vor, wenn die zu begün­sti­gen­den Einkün­fte in einem Ver­an­la­gungszeitraum zu erfassen sind und durch die Zusam­men­bal­lung von Einkün­ften erhöhte steuer­liche Belas­tun­gen entste­hen (Bestä­ti­gung der ständi­gen Recht­sprechung). Die Ent­loh­nung für eine mehrjährige…

Pauschalierung - neue Verdienstgrenzen

Kapitalvermögen: BFH äußert sich zu Zuflusszeitpunkt von Bonuszinsen aus Bausparvertrag

Kap­i­talver­mö­gen: BFH äußert sich zu Zuflusszeit­punkt von Bonuszin­sen aus Baus­parver­trag Bonuszin­sen aus einem Baus­parver­trag fließen dem Spar­er nicht bere­its mit dem jährlichen Ausweis der Zin­sen auf einem von der Baus­parkasse geführten Bonuskon­to zu, wenn ein Anspruch auf die Bonuszin­sen nur nach einem Verzicht auf das Baus­par­dar­lehen entste­ht, die Bonuszin­sen erst bei Auszahlung des Baus­parguthabens fällig…

Energetische Sanierung: Habeck plant § 35c EStG für Vermieter

Ener­getis­che Sanierung: Habeck plant § 35c EStG für Ver­mi­eter Mit der Umstel­lung auf kli­mafre­undliche Heizun­gen will das Bun­deswirtschaftsmin­is­teri­um die Son­der­ab­schrei­bung für ener­getis­che Sanierun­gen in § 35c EStG neben Eigen­nutzern auch Ver­mi­etern und Gewer­be­treiben­den gewähren. so ste­ht es auf der Web­site unter “Änderung des Gebäudeen­ergiege­set­zes (GEG) — Klare Investi­tion­san­reiz und prag­ma­tis­ch­er Über­gang mit Aus­nah­men und Übergangsfristen”.…

Feuerwehrmann hat keine erste Tätigkeitsstätte

BFH: Zeitsoldaten und Feuerwehrmänner können erste Tätigkeitsstätte haben

Zeit­sol­dat­en und Feuer­wehrmän­ner kön­nen erste Tätigkeitsstätte haben Der BFH hat sich in zwei Fällen mit der ersten Tätigkeitsstätte befasst. Den Urteilen zufolge kön­nen sowohl ein Zeit­sol­dat als auch ein Feuer­wehrmann eine erste Tätigkeitsstätte begrün­den. Dem ste­ht der Umstand, dass sowohl Zeit­sol­dat als auch Feuer­wehrmann — unter Beach­tung der dien­strechtlichen Vorschriften — (jed­erzeit) auch einem anderen…

Versorgungsausgleich: Neues BMF-Schreiben zu einkommensteuerrechtlichen Folgen

Ver­sorgungsaus­gle­ich: Neues BMF-Schreiben zu einkom­men­steuer­rechtlichen Fol­gen Die Finanzver­wal­tung hat ein neues, umfangsre­ich­es Schreiben zu den einkom­men­steuer­rechtlichen Fol­gen von Leis­tun­gen im Zusam­men­hang mit einem Ver­sorgungsaus­gle­ich veröf­fentlicht. Das Schreiben enthält Regelun­gen zur einkom­men­steuer­rechtlichen Behand­lung von Leis­tun­gen im Zusam­men­hang mit einem Ver­sorgungsaus­gle­ich nach § 10 Abs. 1a Nr. 3 und 4 sowie § 22 Nr. 1a EStG. Es…

Prozesskosten zur Erlangung - Steuerberatung Paderborn

Wohn-Riester zur Darlehenstilgung: Auf diese Stolperfallen sollten Riester-Sparer achten

Wohn-Riester zur Dar­lehen­stil­gung: Auf diese Stolper­fall­en soll­ten Riester-Spar­er acht­en Die Riester-Rente ist eine staatlich geförderte Form der pri­vat­en Altersvor­sorge. Wer einen Riester-Ver­­trag bespart, kann sich im Alter eine (lebenslange) Rente auszahlen lassen oder das anges­parte Kap­i­tal dazu nutzen, um Immo­bilien­dar­lehen zu tilgen (“Wohn-Riester”). Immer wieder lan­den Wohn-Riester-Fälle vor Gericht. SSP hat die aktuelle Recht­sprechung und…