Mobilitätsprämie bei geringem Einkommen
Mobilitätsprämie bei geringem Einkommen Die ab dem 21. Kilometer auf 0,35 bzw. 0,38 Euro erhöhte Entfernungspauschale führt nur dann zu einer steuerlichen Entlastung, wenn sich ohne den Erhöhungsbetrag eine festzusetzende Einkommensteuer ergeben würde. Das ist gerade bei Arbeitnehmern im Niedriglohnbereich mit weiter Entfernung zur Arbeitsstätte oder bei Verlusten aus weiteren Einkunftsarten (z.B. Verluste aus einem…