Gebäude-AfA: Kürzere Restnutzungsdauer kann durch Wertgutachten nachgewiesen werden
Gebäude-AfA: Kürzere Restnutzungsdauer kann durch Wertgutachten nachgewiesen werden Wird die Restnutzungsdauer eines Gebäudes mittels eines Wertgutachtens nach der Wertermittlungsverordnung bestimmt, kann die so ermittelte Restnutzungsdauer der Berechnung des AfA-Satzes zugrunde gelegt werden. Das hat das FG Münster klargestellt. “Quelle: WISO SSP 04/2022”