Studienkosten: Nur 30 Prozent eines Stipendiums mindern vorweggenommene Werbungskosten

Stu­di­enkosten: Nur 30 Prozent eines Stipendi­ums min­dern vor­weggenommene Wer­bungskosten Gelder aus einem Stipendi­um, die dazu bes­timmt sind, den all­ge­meinen Leben­sun­ter­halt ds Stipen­di­at­en zu bestre­it­en, min­dern nicht die Wer­bungskosten für eine Zweitaus­bil­dung. Das hat das FG Köln entsch­ieden und deshalb nicht — wie vom Finan­zamt gefordert — 100 Prozent, son­dern nur 30 Prozent des Stipendi­ums bei…

Angehörige pflegen Pflegebedürftige: Wann sind Pflegegelder steuerfrei?

Ange­hörige pfle­gen Pflegebedürftige: Wann sind Pflegegelder steuer­frei? Unter welchen Voraus­set­zun­gen sind Ein­nah­men für Leis­tun­gen zur Grundpflege oder für hauswirtschaftliche Ver­sorgun­gen bis zur Höhe des Pflegegelds nach § 37 SGB XI steuer­frei nach § 3 Nr. 36 EStG, wenn diese Leis­tun­gen von Ange­höri­gen oder anderen sit­tlich verpflichteten Per­so­n­en erbracht wer­den? Sind auch Erstat­tun­gen der Sozialver­sicherungsträger steuerfrei?…

Ausgleichszahlungen beim Versorgungsausgleich: Das Finanzamt schaut jetzt ganz genau hin

Aus­gle­ich­szahlun­gen beim Ver­sorgungsaus­gle­ich: Das Finan­zamt schaut jet­zt ganz genau hin Finanzämter wer­den ab sofort Aus­gle­ich­szahlun­gen beim Ver­sorgungsaus­gle­ich inten­siv in Augen­schein nehmen. Schuld daran ist der Bun­desrech­nung­shof. Er hat fest­gestellt, dass fehler­hafte Angaben der Steuerzahler und eine schlu­drige Bear­beitung in der Finanzver­wal­tung dafür gesorgt haben, dass zu hohe Son­der­aus­gaben anerkan­nt wor­den sind. Der Ver­sorgungsaus­gle­ich und der Son­der­aus­gaben­abzug Lassen…

Werbungskosten der Lehrer: Kosten für Schulhund abzugsfähig?

Wer­bungskosten der Lehrer: Kosten für Schul­hund abzugs­fähig? Kann eine Lehrkraft Aufwen­dun­gen für einen “Schul­hund” als Wer­bungskosten gel­tend machen? Mit dieser Frage muss sich der BFH befassen. Das FG Rhein­­land-Pfalz hat­te den Abzug kom­plett verneint, das FG Düs­sel­dorf zumin­d­est 50 Prozent der Kosten zum Abzug zuge­lassen. Der BFH soll jet­zt für eine ein­heitliche Recht­sprechung sor­gen. Quelle: WISO SSP 02/2019

Minijobber mit schwankenden Einnahmen: So bieten Sie Lohnsteuerprüfern Paroli

Mini­job­ber mit schwank­enden Ein­nah­men: So bieten Sie Lohn­s­teuer­prüfern Paroli Bei Lohn­s­teuer­prü­fun­gen kam es in der Ver­gan­gen­heit häu­fig vor, dass der Prüfer speziell die ger­ingfügig beschäftigten Arbeit­nehmer ins Visi­er nahm. Schwank­te der Arbeit­slohn während des Jahres erhe­blich und wurde in einzel­nen Monat­en ein Arbeit­slohn von mehr als 450 € erzielt, hat der Prüfer eine ger­ingfügige Beschäftigung…

Nutzung und Überlassung von E‑Kfz bzw. E‑Bikes ist seit 01.01.2019 steuerlich noch attraktiver

Nutzung und Über­las­sung von E‑Kfz bzw. E‑Bikes ist seit 01.01.2019 steuer­lich noch attrak­tiv­er Beson­der­er Steuer­vorteil für befris­teten Zeitraum 01.01.2019 — 31.12.2021 Für Elek­tro- und Hybridelek­tro­fahrzeuge, die Sie im Zeitraum vom 01.01.2019 bis 31.12.2021 anschaf­fen oder leasen, gewährt Ihnen der Geset­zge­ber einen beson­deren Steuer­bonus. Die Bemes­sungs­grund­lage bei der Besteuerung der Pri­vat­nutzung wird näm­lich hal­biert. Maßgeben­der Zeitpunkt…

Wissenschaftlich nicht anerkannte Heilmethode: Knappes amtsärztliches Attest reicht

Wis­senschaftlich nicht anerkan­nte Heil­meth­ode: Knappes amt­särztlich­es Attest reicht Ein kurzes amt­särztlich­es Attest kann aus­re­ichen, damit Aufwen­dun­gen für wis­senschaftlich nicht anerkan­nte Heil­meth­o­d­en als außergewöhn­liche Belas­tung abzugs­fähig sind. Das hat das FG Rhein­­land-Pfalz mit recht­skräftigem Urteil fest­gestellt. Quelle: WISO SSP 02/2019

Neu in der bAV seit 01.01.2019: Der verpflichtende Arbeitgeberzuschuss zur Entgeltumwandlung

Neu in der bAV seit 01.01.2019: Der verpflich­t­ende Arbeit­ge­berzuschuss zur Ent­gel­tumwand­lung Das Betrieb­srenten­stärkungs­ge­setz verpflichtet Arbeit­ge­ber, die von ihnen bei der Ent­gel­tumwand­lung der Arbeit­nehmer einges­parten Sozialver­sicherungs­beiträge in Form eines Zuschuss­es an die jew­eilige Ver­sorgung­sein­rich­tung weit­erzuleit­en. Für neue Ent­gel­tumwand­lungsvere­in­barun­gen gilt das seit 01.01.2019, für ältere erst ab 01.01.2022. Quelle: WISO SSP Steuerän­derun­gen 2019